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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2004 - L 11 KA 182/02 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.11.2004 - L 11 KA 182/02 (https://dejure.org/2004,16718)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. November 2004 - L 11 KA 182/02 (https://dejure.org/2004,16718)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Honorar eines zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Internisten ; Anspruch auf die Erhöhung seines Individualbudgets ; Korrekturverpflichtung in Bezug auf den Honorartopf für fachärztliche Leistungen und damit auf die Fachgruppenquote des Individualbudgets; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 16.10.2002 - S 2 KA 110/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2004 - L 11 KA 182/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R
Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2004 - L 11 KA 182/02
Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf seine Ausführungen im Urteil vom 20.11.2002 - L 11 KA 85/02 - sowie das die Rechtsauffassung des Senates bestätigende Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R. - BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R
Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2004 - L 11 KA 182/02
Aus der Rechtsprechung des BSG zur Überprüfung und ggfs. Nachbesserung von Honorarverteilungsregelungen (Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R) ergibt sich, dass zwar eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen besteht, diese jedoch die Kassenärztlichen Vereinigungen erst dann zu einem Handeln verpflichtet, wenn der Punktwert der aus dem Honorartopf vergüteten Leistungen sich um 15 % oder mehr verringert und es sich um eine dauerhafte, also nicht nur vorübergehende Entwicklung handelt, also mindestens seit zwei Quartalen besteht. - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - L 11 KA 85/02
Begrenzung des abrechenbaren Punktzahlvolumens für vertragsärztliche Leistungen; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2004 - L 11 KA 182/02
Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf seine Ausführungen im Urteil vom 20.11.2002 - L 11 KA 85/02 - sowie das die Rechtsauffassung des Senates bestätigende Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - L 11 KA 25/07
Vertragsarztangelegenheiten
Aus der Rechtsprechung des BSG zur Überprüfung und ggf. Nachbesserung von Honorarverteilungsregelungen (Urteil vom 09.09.1998 Az.: B 6 KA 55/07 R) ergebe sich, dass zwar eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht bestehe, diese jedoch die Behörde erst dann zu einem Handeln verpflichte, wenn der Punktwert der vergüteten Leistungen sich um 15% verringere oder es sich um eine dauerhafte, nicht nur vorübergehende Erhöhung handele, die mindestens seit zwei Quartalen bestehe (Urteil des erkennenden Senats vom 17.11.2004, Az.: L 11 KA 182/02).