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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2004 - L 11 KA 182/02   

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https://dejure.org/2004,16718
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2004 - L 11 KA 182/02 (https://dejure.org/2004,16718)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.11.2004 - L 11 KA 182/02 (https://dejure.org/2004,16718)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. November 2004 - L 11 KA 182/02 (https://dejure.org/2004,16718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honorar eines zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Internisten ; Anspruch auf die Erhöhung seines Individualbudgets ; Korrekturverpflichtung in Bezug auf den Honorartopf für fachärztliche Leistungen und damit auf die Fachgruppenquote des Individualbudgets; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2004 - L 11 KA 182/02
    Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf seine Ausführungen im Urteil vom 20.11.2002 - L 11 KA 85/02 - sowie das die Rechtsauffassung des Senates bestätigende Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R.
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2004 - L 11 KA 182/02
    Aus der Rechtsprechung des BSG zur Überprüfung und ggfs. Nachbesserung von Honorarverteilungsregelungen (Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R) ergibt sich, dass zwar eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen besteht, diese jedoch die Kassenärztlichen Vereinigungen erst dann zu einem Handeln verpflichtet, wenn der Punktwert der aus dem Honorartopf vergüteten Leistungen sich um 15 % oder mehr verringert und es sich um eine dauerhafte, also nicht nur vorübergehende Entwicklung handelt, also mindestens seit zwei Quartalen besteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - L 11 KA 85/02

    Begrenzung des abrechenbaren Punktzahlvolumens für vertragsärztliche Leistungen;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2004 - L 11 KA 182/02
    Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf seine Ausführungen im Urteil vom 20.11.2002 - L 11 KA 85/02 - sowie das die Rechtsauffassung des Senates bestätigende Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - L 11 KA 25/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Aus der Rechtsprechung des BSG zur Überprüfung und ggf. Nachbesserung von Honorarverteilungsregelungen (Urteil vom 09.09.1998 Az.: B 6 KA 55/07 R) ergebe sich, dass zwar eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht bestehe, diese jedoch die Behörde erst dann zu einem Handeln verpflichte, wenn der Punktwert der vergüteten Leistungen sich um 15% verringere oder es sich um eine dauerhafte, nicht nur vorübergehende Erhöhung handele, die mindestens seit zwei Quartalen bestehe (Urteil des erkennenden Senats vom 17.11.2004, Az.: L 11 KA 182/02).
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